Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Kärntner Gasgesetz
Abschnitt: Paragrafen des Gesetzes
Inhalt: 
Paragraf: § 002
Kurztext: Begriffsbestimmung
Text: Gasförmige Brennstoffe sind jene Brennstoffe, die sich bei einer
Temperatur von 15 Grad Celsius und einem Druck von 1 bar in einem
gasförmigen Zustand befinden.