Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Baurechtsdatenbank:
Österreich
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Aufzugs- und Hebeanlagengesetz 2012
Aufzugs- und Hebeanlagenverordnung 2015
Ausgleichsabgabe für Spielplätze
Baulärmverordnung 2016
Bauordnung 2022, – TBO 2022
Bauproduktegesetz 2016
Bauunterlagenverordnung 2020
Durchführungsverordnung zu § 25a GVG 1996
Erschließungskostenfaktoren, Festlegung
Feuerpolizeiordnung 1998
Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz
Gas-, Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2013
Allgemeines zum Gesetz
I. Allgemeine Bestimmungen
001 Geltungsbereich
002 Begriffsbestimmungen
003 Allgemeine technische Erfordernisse
003a Aggregation
004 Behördliche Befugnisse
II. Bewilligungspflichtige Gasanlagen
III. Abnahme, Überprüfung, Betrieb
IV. Errichtung, Betrieb und Instandhaltung
V. Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen
VI. Prüfberechtigte, Unabhängiges Kontrollsystem
VII. Behörden-, Straf-, Übergangsbestimmungen
Anlagen
Gas-, Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2014
Gassicherheitsverordnung 2014
Gesetz über .. Zulässigkeit von Geb. im Freiland
Grundverkehrsgesetz 1996
Kostenbeitragsverordnung 2021
Notifikationsgesetz
Planzeichenverordnung 2022 - PZVO 2022
Raumordnungsgesetz 2022, - TROG 2022
Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2021
Stellplatzhöchstzahlenverordnung 2015
Technische Bauvorschriften 2016
Verkehrsaufschließungs- u. Ausgleichsabgabengesetz
Verkehrsflächenbezeichnung, Gebäudenummerierung
Vorbehaltsgemeindenverordnung
Vorarlberg
Wien
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Gas-, Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2013
Abschnitt: I. Allgemeine Bestimmungen
Inhalt: 1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen
Paragraf: § 002
Kurztext: Begriffsbestimmungen
Text: (1) Abgase sind die bei der Verbrennung entstehenden gasförmigen Verbrennungsprodukte einschließlich der in ihnen schwebenden festen oder flüssigen Stoffe sowie die sich aus der Verbrennungsluft und dem Luftüberschuss oder aus einer allfälligen Abgasreinigung ergebenden Gaskomponenten.

(2) Abgasverlust ist jene auf den Heizwert des Brennstoffes bezogene Wärmemenge, die mit den Abgasen ungenutzt abgeführt wird.

(3) Betreiber ist eine natürliche oder juristische Person, die eine Anlage betreibt oder kontrolliert oder der, sofern in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen, die ausschlaggebende wirtschaftliche Verfügungsmacht über deren technischen Betrieb übertragen worden ist;

(4) Betriebsstunden ist der in Stunden ausgedrückte Zeitraum, in dem sich eine Anlage in Betrieb befindet und Emissionen in die Luft abgibt, ohne An- und Abfahrzeiten.

(5) Bestehende mittelgroße Feuerungsanlage oder bestehende mittelgroße Verbrennungskraftmaschine ist eine mittelgroße Anlage, die vor dem 20. Dezember 2018 in Betrieb genommen wurde.

(6) Bestimmungsgemäßer Betrieb der Anlage ist jener Betrieb, der gemäß technischer Dokumentation für den Betrieb der jeweiligen Anlage vorgesehen ist.

(7) Blockheizkraftwerk (BHKW) ist eine stationäre Verbrennungskraftmaschine zur Bereitstellung von elektrischem Strom mit Wärmenutzung für die Raumheizung oder zur Warmwasserbereitung; ein Blockheizkraftwerk ist Teil einer Heizungsanlage. Ein mittelgroßes Blockheizkraftwerk ist ein Blockheizkraftwerk mit einer Brennstoffwärmeleistung von mindestens 1 MW und weniger als 50 MW.

(8) Brennstoff ist ein im festen, flüssigen oder gasförmigen Aggregatzustand vorkommender chemischer Stoff, dessen gespeicherte Energie sich durch Verbrennung in nutzbare Energie umwandeln lässt, wobei zwischen folgenden Arten von Brennstoffen unterschieden wird:
a) fester Brennstoff: fester biogener oder fester fossiler Brennstoff,
b) fester biogener Brennstoff: Brennstoff, der aus erneuerbarer Materie (Pflanzen) gewonnen wird, wie Holz, Rinde und dergleichen,
c) fester fossiler Brennstoff: Brennstoff, der aus erdgeschichtlichen Lagerstätten gewonnen wird; dies sind:
1. alle Arten von Braunkohle,
2. alle Arten von Steinkohle,
3. Braunkohlebriketts, Steinkohlebriketts und Koks,
4. Torf,
d) flüssiger Brennstoff: flüssiges Mineralölprodukt, das dazu bestimmt ist, als Brennstoff verwendet zu werden,
e) gasförmiger Brennstoff: jeder Brennstoff, der sich bei einer Temperatur von 15°C und einem Druck von 1013 hPa in einem gasförmigen Zustand befindet,
f) gasförmiger fossiler Brennstoff: Erdgas und Flüssiggas,
g) nicht standardisierter biogener Brennstoff: Brennstoff, der ausschließlich oder überwiegend naturbelassene erneuerbare Materie als Ausgangsmaterial hat, für den aber keine Normierung besteht (z. B. Biogas, Pflanzenöle, Stroh),
h) standardisierter biogener Brennstoff: Brennstoff, der ausschließlich oder überwiegend naturbelassene erneuerbare Materie als Ausgangsmaterial hat und dessen wesentliche verbrennungstechnische Qualitätsmerkmale (z. B. Wassergehalt, Stickstoffgehalt) in Normen geregelt sind (z. B. Stückholz, Holzpellets, biogene Heizöle),
i) Biogas: methanhaltige Gase, die durch natürliche Fermentationsprozesse gebildet werden; dazu zählt auch Klärgas und Deponiegas,
j) Holzgas: ein aus Holz durch Pyrolyse oder Vergasung (Teilverbrennung unter Luftmangel) erzeugtes brennbares Gas.

(9) Brennstoffwärmeleistung ist die mit dem Brennstoff zugeführte, auf den Heizwert (Hi) des zulässigen Brennstoffes bezogene durchschnittliche Wärmemenge je Zeiteinheit, die zum Erreichen der auslegungsmäßig vorgesehenen Anlagenleistung im Dauerbetrieb (Nennlast) erforderlich ist.

(10) Brennwertgeräte sind Heizgeräte, in denen unter normalen Betriebsbedingungen und bei bestimmten Kesselwassertemperaturen der im Abgas enthaltene Wasserdampf kondensiert, damit die latente Wärme des Wasserdampfes für Heizzwecke genutzt wird.

(11) CO-Emission ist die Emission von Kohlenstoffmonoxid.

(12) Dieselmotor ist ein nach dem Dieselprinzip arbeitender Verbrennungsmotor mit Selbstzündung des Brennstoffs.

(13) Einzelraumheizgerät ist ein Heizgerät zur unmittelbaren Beheizung des Aufstellungsraumes (z. B. Kaminöfen, Kachelöfen, Öl- oder Gaseinzelraumheizgeräte, Herde).

(14) Emission ist die Ableitung von Abgasen in die Luft.

(15) Emissionsgrenzwert ist die höchstzulässige Menge einer im Abgas enthaltenden Emission, die in einem gegebenen Zeitraum in die Luft abgeleitet werden darf. Emissionsgrenzwerte (ausgenommen die Rußzahl) werden als Massenwert des jeweiligen Inhaltsstoffes auf den Energiegehalt (Heizwert) des der Feuerungsanlage bzw. dem Blockheizkraftwerk zugeführten Brennstoffes (mg/MJ) oder auf das Abgasvolumen unter Normbedingungen (mg/m³) bezogen.

(16) Erdgas ist ein natürlich vorkommendes Methangas mit nicht mehr als 20 Volumenprozent Inertgasen und sonstigen Bestandteilen.

(17) Fernwärmeübergabestation ist ein Wärmeerzeuger, der die Wärme eines Fernwärmenetzes in das kundenseitige Wärmeverteilsystem überträgt. Eine Fernwärmeübergabestation ist Teil einer Heizungsanlage.

(18) Feuerungsanlagen sind Anlagen bestehend aus Heizgerät, Abgasanlage, allfälligen Verbindungsstücken und angeschlossenen oder nachgeschalteten Abgasreinigungsanlagen, in denen Brennstoffe verbrannt und deren Abgase ins Freie abgeleitet werden. Bei Außenwandgeräten sind die Abgasanlage bzw. allfällige Verbindungsstücke Teil des Heizgerätes. Feuerungsanlagen sind insbesondere Warmwasserheizkessel und Warmlufterzeuger einschließlich ihrer Bauteile, nicht jedoch Wärmeerzeuger mit elektrischer Widerstandsheizung (Elektroheizung), Wärmepumpen, Fernwärmeübergabestationen und stationäre Verbrennungskraftmaschinen.

(19) Gasanlagen sind Anlagen zur Erzeugung, Lagerung, Leitung und Verwendung von gasförmigen Brennstoffen einschließlich der Abgasführung, sofern es sich nicht um der Tiroler Bauordnung 2022 unterliegende Abgasfänge handelt.

(20) Gasgeräte sind Gasverbrauchseinrichtungen, die insbesondere zum Kochen, zum Heizen, zur Warmwasserbereitung oder zu Kühl-, Beleuchtungs-, Wasch- oder Trockenzwecken verwendet werden und die mit gasförmigen Brennstoffen und gegebenenfalls bei einer Wassertemperatur von nicht mehr als 105°C betrieben werden; Gasgebläsebrenner und zugehörige Wärmeaustauscher gelten in ihrer Gesamtheit als Gasgeräte.

(21) Gasmotor ist ein nach dem Ottoprinzip arbeitender Verbrennungsmotor mit Fremdzündung des Brennstoffs.

(22) Gasturbine ist jede rotierende Maschine, die thermische Energie in mechanische Arbeit umwandelt und hauptsächlich aus einem Verdichter, aus einer Brennkammer, in der Brennstoff zur Erhitzung des Arbeitsmediums oxidiert wird, und aus einer Turbine besteht; darunter fallen Gasturbinen mit offenem Kreislauf, kombinierte Gas- und Dampfturbinen sowie Gasturbinen mit Kraft-Wärme-Kopplung, alle jeweils mit oder ohne Zusatzfeuerung.

(23) Gasversorgungsunternehmen ist ein Unternehmen, das nach bundesrechtlichen Vorschriften befugt ist, gasförmige Brennstoffe über Leitungen (Rohrnetze) an andere abzugeben.

(24) Gebäudegesamtheizlast ist die Summe aus Raumheizlast und Warmwasserheizlast.

(25) Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ist die Energiemenge, die veranschlagt wird, um den unterschiedlichen Erfordernissen im Rahmen der Standardnutzung eines Gebäudes, insbesondere hinsichtlich Beheizung, Warmwasserbereitung, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung, gerecht zu werden.

(26) Herd ist ein Heizgerät, das die Funktionen eines Einzelraumheizgerätes und einer Kochmulde und/oder eines Ofens zur Zubereitung von Speisen kombiniert.

(27) Heizgerät ist ein Gerät bestehend aus einem oder mehreren Wärmeerzeugern, mit dem Nutzwärme (Raumwärme und/oder Warmwasser) erzeugt wird. Dazu zählen beispielsweise Einzelraumheizgeräte, Raumheizgeräte und Warmwasserbereiter.

(28) Heizkessel ist die kombinierte Einheit aus Gehäuse und Brenner oder Brennraum zur Abgabe der Verbrennungswärme an Flüssigkeiten.

(29) Heizungsanlage ist eine Kombination der Bauteile, die für eine Form der Raumluftbehandlung erforderlich sind, durch welche die Temperatur erhöht wird, bestehend aus Heizgerät und deren Wärmeerzeuger, Wärmespeichersystem, Wärmeverteilsystem und Wärmeabgabesystem; Bauteil einer Heizungsanlage ist jedenfalls der mit einem Brenner auszurüstende Heizkessel oder der zur Ausrüstung eines Heizkessels bestimmte Brenner; bei automatisch beschickten Zentralheizungsanlagen für feste Brennstoffe ist weiters die Fördereinrichtung Bauteil der Heizungsanlage.

(30) Heizwert (Hi) ist die Wärmemenge, die bei der vollständigen Verbrennung von 1 kg festem oder flüssigem Brennstoff oder 1 m³ gasförmigem Brennstoff im Normzustand frei wird, wenn das bei der Verbrennung gebildete Wasser dampfförmig vorhanden ist und die Verbrennungsprodukte auf 25°C zurückgeführt werden.

(31) Inverkehrbringen ist die erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche Bereitstellung eines Heizgerätes in Österreich zum Zwecke der Verteilung oder Verwendung.

(32) Kehrbuch ist das Nachweisdokument im Sinn des § 15 der Tiroler Feuerpolizeiordnung 1998, LGBl. Nr. 111/1998.

(33) Klimaanlagen sind Kombinationen sämtlicher Bauteile einer Anlage, die für eine Form der Luftbehandlung erforderlich sind, bei der die Raumtemperatur geregelt oder gesenkt werden kann, gegebenenfalls gemeinsam mit der Regelung der Belüftung, der Feuchtigkeit und der Luftreinheit. Als Klimaanlagen gelten Anlagen, über die zwei oder mehrere thermodynamische Grundfunktionen (Heizen, Kühlen, Befeuchten oder Entfeuchten) geregelt werden können.

(34) Kraftstoff ist ein Brennstoff, der in Verbrennungskraftmaschinen verwendet wird.

(35) Kubikmeter im Normzustand (Nm3) ist ein Kubikmeter gasförmiger Brennstoff bei 0°C und 1013 hPa absolutem Druck.

(36) Mittelgroße Feuerungsanlage ist eine Feuerungsanlage mit einer Brennstoffwärmeleistung von mindestens 1 MW und weniger als 50 MW.

(37) Motor ist ein Gasmotor, ein Dieselmotor oder ein Zweistoffmotor.

(38) Nennlast ist der Betrieb der Anlage bei Nennwärmeleistung.

(39) Nennleistung ist die maximale Leistung einer Klimaanlage oder einer Wärmepumpe in kW, die vom Hersteller für den kontinuierlichen Betrieb angegeben und garantiert wird, bei Einhaltung des von ihm angegebenen Wirkungsgrads.

(40) Nennwärmeleistung (Pn) ist die höchste für den Betrieb der Anlage vorgesehene Wärmeleistung (Höchstleistung des Wärmeerzeugers bei Dauerbetrieb).

(41) NOx-Emissionen sind die Summe der Emissionen von Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid, berechnet und angegeben als Stickstoffdioxid (NO2).

(42) NMHC-Emissionen sind die Summe der Emissionen gasförmiger organischer Verbindungen, berechnet und angegeben als elementarer Kohlenstoff, abzüglich des Anteils von Methan.

(43) OGC-Emissionen sind die Summe der Emissionen gasförmiger organischer Verbindungen, berechnet und angegeben als elementarer Kohlenstoff.

(44) Ortsfest gesetzte Öfen und Herde sind Einzelraumheizgeräte, die nicht werkseitig montiert werden oder nicht als vorgefertigte Komponenten oder Teile von demselben Hersteller zur Montage vor Ort geliefert werden (z. B. Kachelöfen).

(45) Raumheizgerät ist ein Heizgerät mit einem oder mehreren Wärmeerzeugern, das eine wasserbetriebene Zentralheizungsanlage mit Wärme versorgt.

(46) Raumheizlast ist die Wärmeleistung, die unter genormten Auslegungsbedingungen benötigt wird, um sicherzustellen, dass in einem Raum oder Gebäude eine festgelegte Innentemperatur erreicht wird.

(47) Rußzahl ist der Grad der Schwärzung eines Filterpapiers, verursacht durch die aus der Verbrennung in Feuerungsanlagen stammenden und emittierten Feststoffteilchen (qualitativer Beurteilungsparameter.

(48) Serie ist die Summe baugleich hergestellter Heizgeräte eines Herstellers mit unterschiedlicher Nennwärmeleistung.

(49) Stand der Technik ist der auf den einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen, Bau- oder Betriebsweisen, deren Funktionstüchtigkeit erprobt und erwiesen ist; bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen, Bau- oder Betriebsweisen heranzuziehen.

(50) Staub sind die in der Gasphase an der Probenahmestelle dispergierten Partikel jeglicher Form, Struktur oder Dichte, die durch Filtration unter spezifizierten Bedingungen nach einer repräsentativen Probenahme des zu analysierenden Gases gesammelt werden können und nach dem Trocknen unter spezifizierten Bedingungen vor dem Filter und auf dem Filter verbleiben.

(51) Staub-Emissionen sind Emissionen von Partikeln unterschiedlicher Form, Struktur und Dichte, die in der gasförmigen Phase des Rauchgases verteilt sind.

(52) Teillast ist der Betrieb der Anlage bei einer Wärmeleistung, die kleiner ist als die Nennwärmeleistung.

(53) Überwachungsstelle ist derjenige Rauchfangkehrerbetrieb, der für das Reinigen, Kehren und Überprüfen von Rauch- und Abgasfängen, von Rauch- und Abgasleitungen sowie von den dazugehörigen Feuerungsanlagen beauftragt ist.

(54) Verbrennungskraftmaschine ist eine Wärmekraftmaschine, die durch innere Verbrennung von Kraftstoffen mechanische Arbeit verrichtet (Blockheizkraftwerk, Motor, Turbine). Eine mittelgroße Verbrennungskraftmaschine ist eine Verbrennungskraftmaschine mit einer Brennstoffwärmeleistung von mindestens 1 MW und weniger als 50 MW.

(55) Wärmeleistung ist die je Zeiteinheit von der Anlage nutzbar abgegebene durchschnittliche Wärmemenge.

(56) Wärmeleistungsbereich ist der vom Hersteller der Anlage festgelegte Bereich, in dem diese bestimmungsgemäß betrieben werden darf.

(57) Wärmeerzeuger ist jener Teil eines Heizgerätes, der mit Hilfe eines oder mehrerer der folgenden Verfahren Nutzwärme (zum Zweck der Räumheizung und/oder Warmwasserbereitung) erzeugt:
a) Wärmegewinnung durch Verbrennung von Brennstoffen in einer Feuerstätte (Feuerungsanlage) oder von Kraftstoffen in einem Brennraum (Verbrennungskraftmaschine);
b) Wärmegewinnung aus der Luft, oder aus einer Wasser- oder Erdwärmequelle mithilfe einer Wärmepumpe;
c) Wärmegewinnung aus einem Fernwärmenetz mithilfe einer Fernwärmeübergabestation;
d) Wärmegewinnung durch Umwandlung elektrischer Energie mithilfe einer Elektroheizung;
e) Wärmegewinnung durch Umwandlung von Solarenergie mithilfe einer thermischen Solaranlage oder einer Photovoltaikanlage.

(58) Wärmepumpe ist ein System, das einem Wärmereservoir mit niedrigerem Temperaturniveau Wärme entzieht und die entzogene Energie unter Einsatz von Arbeitsenergie auf ein höheres Temperaturniveau bringt; eine Wärmepumpe, die zum Zweck der Raumheizung und Warmwasserbereitung eingesetzt wird, ist Teil einer Heizungsanlage.

(59) Warmwasserbereiter ist ein Heizgerät, bestehend aus einem oder mehreren Wärmeerzeugern zur direkten Erwärmung von Nutz- oder Trinkwasser (Vorratswasserheizer und Durchlauferhitzer).

(60) Warmwasserheizlast ist jene Wärmeleistung, die für die Warmwasserbereitung unter den gewählten Auslegungsbedingungen benötigt wird, um sicherzustellen, dass eine festgelegte Warmwassertemperatur erreicht wird.

(61) Wesentliche Änderungen von Anlagen sind Änderungen, die auf die allgemeinen technischen Erfordernisse im Sinn des § 3 Abs. 1 von erheblichem Einfluss sein können, wie insbesondere die erhebliche Vergrößerung oder Verkleinerung der Leistungen der Anlage oder die Änderung der Bauart bzw. der Brennstofflagerung, der Austausch von Bauteilen einer Anlage, sofern sich durch den Austausch Auswirkungen auf den Wirkungsgrad der Anlage oder die von ihr ausgehenden Emissionen ergeben können, sowie Änderungen an brennstoffführenden Leitungen.

(62) Wirkungsgrad ist das Verhältnis von Nutzenergie zur Aufwandenergie, angegeben in Prozent.

(63) Zentralheizungsanlagen sind Heizungsanlagen, die zumindest aus einem oder mehreren Raumheizgeräten, einem Wärmeverteilsystem (flüssiger Wärmeträger) und einem Wärmeabgabesystem mit dem Zweck der Raumheizung von Gebäuden oder von Gebäudeteilen, bestehen.

(64) Zugelassene Stelle ist eine akkreditierte Prüf- und/oder Inspektionsstelle eines EU-Mitgliedstaates oder eines anderen Vertragsstaates des EWR-Abkommens im Rahmen des fachlichen Umfangs der Akkreditierung.

(65) Zweistoffmotor ist ein Verbrennungsmotor mit Selbstzündung des Brennstoffs, der bei der Verbrennung flüssiger Brennstoffe nach dem Dieselprinzip und bei der Verbrennung gasförmiger Brennstoffe nach dem Ottoprinzip arbeitet.