Baurechts­daten­bank

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  • Örtliche Entwicklungskonzepte-Verordnung
    Fassung: 
    LGBl. Nr. 7/2023

    Zuletzt: 
    [derzeit nur Stammfassung]

    Abschnitt: 
    6. Bereitstellung der Daten im Raumordnungskataste

    Inhalt: 
    Die örtlichen Entwicklungskonzepte der Gemeinden sowie die Definitionen der jeweils aktuell gültigen Schnittstellenvorgabe für digitale örtliche Entwicklungskonzepte (§ 5) werden für die Dauer deren Geltung auf der Internetseite des Landes Kärnten (www.ktn.gv.at) zur allgemeinen Einsichtnahme bereitgehalten.

    Paragraf: 
    Kurztext: 
    Text: 
Detailinformation Gesetz/VO Abschnitt
 
Gesetz/VO: Örtliche Entwicklungskonzepte-Verordnung
Abschnitt: 6. Bereitstellung der Daten im Raumordnungskataste
Inhalt: Die örtlichen Entwicklungskonzepte der Gemeinden sowie die Definitionen der jeweils aktuell gültigen Schnittstellenvorgabe für digitale örtliche Entwicklungskonzepte (§ 5) werden für die Dauer deren Geltung auf der Internetseite des Landes Kärnten (www.ktn.gv.at) zur allgemeinen Einsichtnahme bereitgehalten.