Kärntner Örtliche Entwicklungskonzepte-Verordnung
Fassung:
LGBl.Nr. 7/2023
Zuletzt:
derzeit nur Stammfassung
Abschnitt:
6. Bereitstellung der Daten im Raumordnungskataste
Inhalt:
Die örtlichen Entwicklungskonzepte der Gemeinden sowie die Definitionen der jeweils aktuell gültigen Schnittstellenvorgabe für digitale örtliche Entwicklungskonzepte (§ 5) werden für die Dauer deren Geltung auf der Internetseite des Landes Kärnten (www.ktn.gv.at) zur allgemeinen Einsichtnahme bereitgehalten.
Paragraf:
Gesetz/VO: | Kärntner Örtliche Entwicklungskonzepte-Verordnung | Abschnitt: | 6. Bereitstellung der Daten im Raumordnungskataste | Inhalt: | Die örtlichen Entwicklungskonzepte der Gemeinden sowie die Definitionen der jeweils aktuell gültigen Schnittstellenvorgabe für digitale örtliche Entwicklungskonzepte (§ 5) werden für die Dauer deren Geltung auf der Internetseite des Landes Kärnten (www.ktn.gv.at) zur allgemeinen Einsichtnahme bereitgehalten. | |
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