Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Baurechtsdatenbank:
Österreich
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Almgebäude-Abwasser-Verordnung
Altstadterhaltungs­verordnung 1982
Allgemeines zur Verordnung
I. Allgemeine Bestimmungen
II. Bestimmungen für charakteristische Bauten
III. Bestimmungen für charakteristische und sonsti
IV. Sonstige bauliche Maßnahmen
V. Unterlagen bei Bewilligungsansuchen
014 § 14
VI. Ausnahmen von der Kommissions­begutachtung
VII. Übergangsbestimmungen
Altstadterhaltungsgesetz 1980
Anliegerleistungsgesetz
Anpassung der Bauabgabe
Baupolizeigesetz 1997
Baupolizeiliche Formularverordnung 2002
Bauproduktegesetz
Bautechnikgesetz 2015
Bautechnikverordnung
Bauten in Kleingartengebieten
Bauten ohne Bauplatzerklärung
Bebauungsgrundlagengesetz
Beherbergungsgroßbetriebe (ROG)
Bewertungspunkteverordnung 1978
Darstellungs-VO Flächenwidmungs- u. Bebauungspläne
Fahrradabstellplätze-Verordnung
Feuerpolizeiliche Einzelöfen-­Kurzbetriebs­erklärung
Feuerpolizeiordnung 1973
Feuerwehrgesetz 2018
Flüchtlingsunterkünftegesetz 2022
Gassicherheitsgesetz
Gassicherheitsverordnung
Grundverkehrsgesetz 2023
Grundverkehrsgesetz-Durchführungs­verordnung
Hebeanlagengesetz
Hebeanlagenverordnung
Heizungsanlagen-Verordnung 2010
II. Schutzzonen-Erhaltungsverordnung
Interessentenbeiträgegesetz 2015
Investitions-Beschleunigungsgesetz
Kleingartengebietsverordnung
Luftreinhaltegesetz für Heizungsanlagen
Musterformulare f. nach GVG 2001 vorg. Erklärungen
Notifikationsgesetz
Ortsbildschutz-Befreiungsverordnung
Ortsbildschutzgesetz 1999
Raumordnungsgesetz 2009
Regionalverbands-Verordnung
UmweltprüfungsVO f. Raumordnungspl. u. -programme
Unterl. z. Beurteilung v. Vorhaben gem. § 46 ROG
Unterl. z. Feststellung v. Beherb.-Großbetrieben
Unterl. z. Feststellung v. Zweitwohnungsvorhaben
Unterlagen z. Feststellung v. Handelsgroß­betrieben
Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabengesetz
Zweitwohnung-Beschränkungsgemeinden-Verordnung
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Salzburger Altstadterhaltungs­verordnung 1982
Abschnitt: V. Unterlagen bei Bewilligungsansuchen
Inhalt: 
Paragraf: § 014
Kurztext: § 14
Text: (1) Für das Bewilligungsansuchen und die erforderlichen
Unterlagen gelten die Bestimmungen der §§ 4 und 5 des
Baupolizeigesetzes.
(2) Soweit die Unterlagen gemäß Abs. 1 hinsichtlich der
beabsichtigten baulichen Maßnahme in bezug auf die besonderen
Erfordernisse der Gestaltung und Ausführung im Sinne der Bestimmungen
des Salzburger Altstadterhaltungsgesetzes 1980 eine Beurteilung und
Begutachtung nicht ermöglichen, sind über Aufforderung der Baubehörde
noch weitere näher zu bezeichnende Detailpläne in dem jeweils von ihr
festgelegten Maßstab in dreifacher Ausfertigung vorzulegen.
(3) In Bezug auf Fassadengestaltungen und -färbelungen hat
die technische Beschreibung jedenfalls folgende Angaben und Beilagen
zu enthalten:
a) Angaben über die Art und das Material des bestehenden
Verputzes und über die bestehende Fassadenfärbelung unter
Beifügung eines Farblichtbildes im Format von mindestens 13 x
18 cm, das den Bestand der Fassade wiedergibt;
b) Angaben über die beabsichtigte Verputzart und
Fassadenfärbelung einschließlich des hiefür zu verwendenden
Materials.