Bauordnung
Fassung:
LGBl. Nr. 11/1930
Zuletzt:
LGBl. Nr. 37/2023
Abschnitt:
09.2 Bautechn. Vorschr/Mechanische Festigkeit und
Inhalt:
9. Teil
Bautechnische Vorschriften
2. Abschnitt
Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
Paragraf:
§ 090
Kurztext:
Holzdecken
Text:
Werden Badezimmer, Toiletten, Waschküchen und Räume, in denen besondere Feuchtigkeit entsteht, über Holzdecken errichtet, sind diese Holzdecken in den betreffenden Bereichen gegen Feuchtigkeit so abzudichten, dass keine schädlichen Einflüsse, die ihre Tragfähigkeit gefährden, wirksam werden.