Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Baurechtsdatenbank:
Österreich
Burgenland
Kärnten
Aufzugsgesetz
Aufzugsverordnung
Bauansuchenverordnung 2022 – K-BAV 2022
Bauarchitekturverordnung
Bauordnung 1996
Bauproduktegesetz
Allgemeines zum Gesetz
A01 Änderungsverlauf
A02 Inhaltsverzeichnis
1. Hauptstück
2. Hauptstück
3. Hauptstück
4. Hauptstück
4a. Hauptstück
5. Hauptstück
6. Hauptstück, 1. Abschnitt
6. Hauptstück, 2. Abschnitt
6a. Hauptstück
7. Hauptstück
8. Hauptstück
Anlagen
Bautechnikverordnung 2019 – K-BTV 2019
Bauvorschriften
DfVO der Kärtner Gefahren- und Feuerpolizeiordnung
Feuerwehrgesetz 2021
Flächenwidmungspläneverordnung – K-FlwplV
Gasgesetz
Gassicherheitsverordnung
Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung 2000
Grundstücksteilungs­gesetz
Grundverkehrsgesetz 2002
Heizungsanlagengesetz
Heizungsanlagenverordnung
Notifikationsgesetz
Örtliche Entwicklungskonzepte-Verordnung
Ortsbildpflegegesetz 1990
Parkraum- und Straßenaufsichts­gesetz
Planzeichen­verordnung für Teilbebauungspläne
Raumordnungsgesetz 2021 – K-ROG 2021
Regionalentwicklungsgesetz – K-REG 2023
Richtlinien-Verordnung
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Kärntner Bauproduktegesetz
Abschnitt: Allgemeines zum Gesetz
Inhalt: 
Paragraf: § A02
Kurztext: Inhaltsverzeichnis
Text: 1. Hauptstück
Allgemeines
§1                Begriffsbestimmung

2. Hauptstück
Technische Bewertungsstelle, Produktinformationsstelle
§2                Technische Bewertungsstelle
§3                Produktinformationsstelle für das Bauwesen

3. Hauptstück
Anforderung für die Verwendung von Bauprodukten

1. Abschnitt
Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen
§4                Anwendungsbereich für diesen Abschnitt
§5                Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten, für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen
§6                Baustoffliste ÖA
§7                Produktregistrierung
§8                Verfahren der Registrierung
§9                Registrierungsstellen und Registerführende Stelle
§10               Einbauzeichen ÜA

2. Abschnitt
Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen vorliegen
§11                Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten, für die harmonisierte technische Spezifikationen vorliegen
§12                Baustoffliste ÖE

3. Abschnitt
Sonstige Bauprodukte
§13                Anforderungen für die Verwendung sonstiger Bauprodukte

4. Hauptstück
Bautechnische Zulassung
§14  Bautechnische Zulassung
§15  Zulassungsstelle

4a. Hauptstück
Bauprodukte, für die Ökodesign-Anforderungen gelten
§15a  Anwendungsbereich für dieses Hauptstück und Begriffsbestimmungen
§15b  Inverkehrbringen und Inbetriebnahme
§15c Ökodesign-Anforderungen
§15d  Konformitätsbewertung, EU-Konformitätserklärung
§15e  CE-Kennzeichnung
§15f  Aufklärung

5. Hauptstück
Bereitstellung auf dem Markt
§16                Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt

6. Hauptstück
Marktüberwachung

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§17                Anwendungsbereich für dieses Hauptstück
§18  Marktüberwachungsbehörde für Bauprodukte
§19                Berichtspflichten der Baubehörde
§20                Verarbeiten von Daten

2. Abschnitt
Bestimmungen für energieverbrauchsrelevante Bauprodukte im Sinne der Richtlinie 2009/125/EG
§21a  Marktüberwachung für energieverbrauchsrelevante Bauprodukte im Sinne der Richtlinie 2009/125/EG
§21b Konformitätsvermutung
§21c  Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde
§21d  Freier Warenverkehr

6a. Hauptstück
Anforderungen an den Schutz der Gesundheit
§21e  Gammastrahlung
§21f Wasser für den menschlichen Gebrauch
§21g Durchführungsverordnungen

7. Hauptstück
Österreichisches Institut für Bautechnik
§22                Mitgliedschaft des Landes
§23                Aufgaben
§24                Aufsicht der Landesregierung

8. Hauptstück
Schlussbestimmungen
§25                Kosten
§26                Kundmachungen
§27                Strafbestimmungen
§28  Außerkrafttreten