Bauproduktegesetz
Fassung:
LGBl. Nr. 46/2013
Zuletzt:
LGBl. Nr. 77/2022
Abschnitt:
2. Hauptstück
Inhalt:
Technische Bewertungsstelle, Produktinformationsstelle
Paragraf:
§ 003
Kurztext:
Produktinformationsstelle für das Bauwesen
Text:
Das Österreichische Institut für Bautechnik ist mit der Wahrnehmung der Aufgaben als Produktinformationsstelle für das Bauwesen betraut.