Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Baurechtsdatenbank:
Österreich
Burgenland
Kärnten
Aufzugsgesetz
Aufzugsverordnung
Bauansuchenverordnung 2022 – K-BAV 2022
Bauarchitekturverordnung
Bauordnung 1996
Bauproduktegesetz
Allgemeines zum Gesetz
1. Hauptstück
2. Hauptstück
3. Hauptstück
4. Hauptstück
4a. Hauptstück
5. Hauptstück
6. Hauptstück, 1. Abschnitt
6. Hauptstück, 2. Abschnitt
6a. Hauptstück
7. Hauptstück
022 Mitgliedschaft des Landes
023 Aufgaben
024 Aufsicht der Landesregierung
8. Hauptstück
Anlagen
Bautechnikverordnung 2019 – K-BTV 2019
Bauvorschriften
DfVO der Kärtner Gefahren- und Feuerpolizeiordnung
Feuerwehrgesetz 2021
Flächenwidmungspläneverordnung – K-FlwplV
Gasgesetz
Gassicherheitsverordnung
Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung 2000
Grundstücksteilungs­gesetz
Grundverkehrsgesetz 2002
Heizungsanlagengesetz
Heizungsanlagenverordnung
Notifikationsgesetz
Örtliche Entwicklungskonzepte-Verordnung
Ortsbildpflegegesetz 1990
Parkraum- und Straßenaufsichts­gesetz
Planzeichen­verordnung für Teilbebauungspläne
Raumordnungsgesetz 2021 – K-ROG 2021
Regionalentwicklungsgesetz – K-REG 2023
Richtlinien-Verordnung
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Kärntner Bauproduktegesetz
Abschnitt: 7. Hauptstück
Inhalt: Österreichisches Institut für Bautechnik
Paragraf: § 023
Kurztext: Aufgaben
Text: Das Österreichische Institut für Bautechnik ist über die in § 2, 3, 6, 9, 12, 15 und 18 angeführten Aufgaben mit der Wahrnehmung folgender weiterer Aufgaben betraut:

1. die Erstattung von technischen Gutachten;
2. die Koordinierung der Interessen des Landes Kärnten mit den anderen Vertragsparteien der Vereinbarungen gemäß Art. 15a

B-VG über die Zusammenarbeit im Bauwesen sowie die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt und deren Verwendung, LGBl. Nr. 35/2013, im Rahmen der Arbeit nationaler und internationaler – insbesondere europäischer – technischer Gremien und Vereinigungen technischer Stellen für Bauprodukte und im Bereich des technischen Normenwesens, insbesondere durch
a)?die Vorbereitung, Koordinierung und Mitwirkung bei der Ausarbeitung bautechnischer Regelungen auf europäischer Ebene;
b) b) die Koordinierung und Mitwirkung bei der nationalen und internationalen Normung;
c) c) die Koordinierung und Mitwirkung im europäischen Gremium der Technischen Bewertungsstellen;

3. die Führung eines Verzeichnisses aller gültigen Europäischen Technischen Bewertungen und gegebenenfalls von Bescheinigungen der Leistungsbeständigkeit;
4. die Anregung, Begutachtung und Betreuung von bautechnischen Untersuchungen, insbesondere von Bauforschungsaufträgen, sowie die Auswertung von Bauforschungsberichten;
5. die Koordinierung der Ausarbeitung und die Herausgabe von technischen Richtlinien und Regeln, insbesondere zur Harmonisierung im Bauwesen.
6. (entfällt)