Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Baurechtsdatenbank:
Österreich
Burgenland
Kärnten
Aufzugsgesetz
Aufzugsverordnung
Bauansuchenverordnung 2022
Bauarchitekturverordnung
Bauordnung 1996
Bauproduktegesetz
Bautechnikverordnung 2024
Bauvorschriften
DfVO Gefahren- und Feuerpolizeiordnung
Feuerwehrgesetz 2021
Flächenwidmungspläneverordnung
Gasgesetz
Gassicherheitsverordnung
Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung 2000
Grundstücksteilungs­gesetz
Grundverkehrsgesetz 2002
Heizungsanlagengesetz
Heizungsanlagenverordnung
Notifikationsgesetz
Örtliche Entwicklungskonzepte-Verordnung
Ortsbildpflegegesetz 1990
Parkraum- und Straßenaufsichts­gesetz
Photovoltaikanlagen-Verordnung 2024
Planzeichen­verordnung für Teilbebauungspläne
Raumordnungsgesetz 2021
Allgemeines zum Gesetz
1. Hauptstück
2. Hauptstück
3. Hauptstück (1. Abschnitt)
009 Örtliches Entwicklungskonzept
010 Festlegung von Siedlungsschwerpunkten
011 Überprüfung des örtlichen Entwicklungskonzepts
012 Verfahren für den Beschluss über das örtliche Entw
2. Abschnitt
3. Abschnitt
4. Abschnitt
5. Abschnitt
6. Abschnitt
7. Abschnitt
8. Abschnitt
9. Abschnitt
4. Hauptstück
5. Hauptstück
Anlagen
Regionalentwicklungsgesetz
Richtlinien-Verordnung
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Raumordnungsgesetz 2021
Abschnitt: 3. Hauptstück (1. Abschnitt)
Inhalt: Örtliches Entwicklungskonzept
Paragraf: § 011
Kurztext: Überprüfung des örtlichen Entwicklungskonzepts
Text: Der Gemeinderat hat das örtliche Entwicklungskonzept innerhalb eines Jahres nach Ablauf von zwölf Jahren nach seiner Kundmachung zu überprüfen und bei wesentlichen Änderungen der Planungsgrundlagen die Ziele der örtlichen Raumordnung zu ändern. Zu einem früheren Zeitpunkt darf das örtliche Entwicklungskonzept geändert werden, wenn öffentliche Interessen dies erfordern.