Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Baurechtsdatenbank:
Österreich
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Almgebäude-Abwasser-Verordnung
Altstadterhaltungs­verordnung 1982
Altstadterhaltungsgesetz 1980
Anliegerleistungsgesetz
Anpassung der Bauabgabe
Baupolizeigesetz 1997
Baupolizeiliche Formularverordnung 2002
Bauproduktegesetz
Bautechnikgesetz 2015
Bautechnikverordnung
Bauten in Kleingartengebieten
Bauten ohne Bauplatzerklärung
Bebauungsgrundlagengesetz
Beherbergungsgroßbetriebe (ROG)
Bewertungspunkteverordnung 1978
Darstellungs-VO Flächenwidmungs- u. Bebauungspläne
Fahrradabstellplätze-Verordnung
Feuerpolizeiliche Einzelöfen-­Kurzbetriebs­erklärung
Feuerpolizeiordnung 1973
Feuerwehrgesetz 2018
Flüchtlingsunterkünftegesetz 2022
Gassicherheitsgesetz
Gassicherheitsverordnung
Grundverkehrsgesetz 2023
Grundverkehrsgesetz-Durchführungs­verordnung
Hebeanlagengesetz
Hebeanlagenverordnung
Heizungsanlagen-Verordnung 2010
II. Schutzzonen-Erhaltungsverordnung
Interessentenbeiträgegesetz 2015
Investitions-Beschleunigungsgesetz
Kleingartengebietsverordnung
Luftreinhaltegesetz für Heizungsanlagen
Musterformulare f. nach GVG 2001 vorg. Erklärungen
Notifikationsgesetz
Ortsbildschutz-Befreiungsverordnung
Ortsbildschutzgesetz 1999
Raumordnungsgesetz 2009
Regionalverbands-Verordnung
UmweltprüfungsVO f. Raumordnungspl. u. -programme
Unterl. z. Beurteilung v. Vorhaben gem. § 46 ROG
Unterl. z. Feststellung v. Beherb.-Großbetrieben
Unterl. z. Feststellung v. Zweitwohnungsvorhaben
Unterlagen z. Feststellung v. Handelsgroß­betrieben
Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabengesetz
Allgemeines zum Gesetz
1. Abschnitt
2. Abschnitt
3. Abschnitt
009 Gegenstand der Abgabe
010 Ausnahmen
011 Abgabenschuldner
012 Bemessungsgrundlagen
013 Höhe der Abgabe
014 Entstehung d. Abgabenanspruchs, Anzeigeverpflicht*
4. Abschnitt
5. Abschnitt
Zweitwohnung-Beschränkungsgemeinden-Verordnung
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabengesetz
Abschnitt: 3. Abschnitt
Inhalt: Kommunalabgabe Wohnungsleerstand
Paragraf: § 014
Kurztext: Entstehung d. Abgabenanspruchs, Anzeigeverpflicht*
Text: *Anzeigeverpflichtungen

(1) Abgabenzeitraum ist das Kalenderjahr. Der Abgabenanspruch entsteht mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres. Die Entstehung ist von den Abgabenschuldnern der Abgabenbehörde bis zum 15. Jänner des Folgejahres anzuzeigen.

(2) Ändert sich während eines Kalenderjahres die Person des Abgabenschuldners, hat jeder Abgabenschuldner/jede Abgabenschuldnerin die Entstehung eines Abgabenanspruchs gemäß Abs 1 anzuzeigen und die Abgabe nach Anzahl der jeweils ihn/sie betreffenden vollen Kalenderwochen ohne Wohnsitz zu entrichten.

(3) Die Landesregierung ist ermächtigt, Form, Inhalt und Art der Übermittlung einer Abgabenerklärung durch Verordnung näher zu regeln.