Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Baurechtsdatenbank:
Österreich
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Almgebäude-Abwasser-Verordnung
Altstadterhaltungs­verordnung 1982
Altstadterhaltungsgesetz 1980
Anliegerleistungsgesetz
Anpassung der Bauabgabe
Baupolizeigesetz 1997
Baupolizeiliche Formularverordnung 2002
Bauproduktegesetz
Bautechnikgesetz 2015
Bautechnikverordnung
Bauten in Kleingartengebieten
Bauten ohne Bauplatzerklärung
Bebauungsgrundlagengesetz
Beherbergungsgroßbetriebe (ROG)
Bewertungspunkteverordnung 1978
Darstellungs-VO Flächenwidmungs- u. Bebauungspläne
Fahrradabstellplätze-Verordnung
Feuerpolizeiliche Einzelöfen-­Kurzbetriebs­erklärung
Feuerpolizeiordnung 1973
Feuerwehrgesetz 2018
Flüchtlingsunterkünftegesetz 2022
Gassicherheitsgesetz
Gassicherheitsverordnung
Grundverkehrsgesetz 2023
Grundverkehrsgesetz-Durchführungs­verordnung
Hebeanlagengesetz
Hebeanlagenverordnung
Heizungsanlagen-Verordnung 2010
II. Schutzzonen-Erhaltungsverordnung
Allgemeines zur Verordnung
I. Allgemeine Bestimmungen
II. Bestimmungen für charakteristische Bauten
III. Bestimmungen für charakteristische und...
007 Ankündigungen zu Reklamezwecken sowie sonstige...
008 Bauliche Schmuckelemente
009 Markisen
010 Beleuchtung
011 Bekleben von Auslagen
012 Verblendungen vor Auslagen und Fassaden
IV. Sonstige bauliche Maßnahmen
V. Unterlagen bei Bewilligungsansuchen
VI. Ausnahmen von der Kommissionsbegutachtung
VII. Inkrafttreten
Interessentenbeiträgegesetz 2015
Investitions-Beschleunigungsgesetz
Kleingartengebietsverordnung
Luftreinhaltegesetz für Heizungsanlagen
Musterformulare f. nach GVG 2001 vorg. Erklärungen
Notifikationsgesetz
Ortsbildschutz-Befreiungsverordnung
Ortsbildschutzgesetz 1999
Raumordnungsgesetz 2009
Regionalverbands-Verordnung
UmweltprüfungsVO f. Raumordnungspl. u. -programme
Unterl. z. Beurteilung v. Vorhaben gem. § 46 ROG
Unterl. z. Feststellung v. Beherb.-Großbetrieben
Unterl. z. Feststellung v. Zweitwohnungsvorhaben
Unterlagen z. Feststellung v. Handelsgroß­betrieben
Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabengesetz
Zweitwohnung-Beschränkungsgemeinden-Verordnung
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: II. Schutzzonen-Erhaltungsverordnung
Abschnitt: III. Bestimmungen für charakteristische und...
Inhalt: Orig. Titel:
III. Bestimmungen für charakteristische und sonstige Bauten
Paragraf: § 007
Kurztext: Ankündigungen zu Reklamezwecken sowie sonstige...
Text: Orig. Titel: Ankündigungen zu Reklamezwecken sowie sonstige Aufschriften

(1) Soweit Ankündigungen zu Reklamezwecken nicht gemäß
Abs. 2 unzulässig sind, müssen sie in jeder Art ihrer Ausführung,
auch als an die Fassade angebrachte Bemalung, Aufschrift, Schild,
Steckschild, Tafel, Leuchtkasten, so angebracht werden, daß sie
sich nach Art, Form, Größe und Farbe und unter Berücksichtigung
des Anbringungsortes sowohl in das gesamte Bild der Fassade als
auch in die unmittelbare Umgebung und das Stadtbild insgesamt
harmonisch einfügen. Dies gilt auch für sonstige Schilder,
Tafeln, Aufschriften, Bemalungen, bildliche Darstellungen u.dgl.
an Bauten.
(2) Unzulässig ist:
a) die Verwendung von Leuchtfarben und von besonders grellen
Farben sowie von frei sichtbaren Leuchtstoff- und Neonröhren;
b) die Anbringung oder Errichtung auf Dächern und in Fenstern der
Obergeschoße.
(3) Nicht unter die Verbote des Abs 2 lit b sowie des § 5
Abs 5 fällt die Änderung oder das Ersetzen von bestehenden
Aufschriften zu Reklamezwecken, wenn dadurch die Schrifthöhe
nicht verändert wird.