Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Baurechtsdatenbank:
Österreich
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Almgebäude-Abwasser-Verordnung
Altstadterhaltungs­verordnung 1982
Altstadterhaltungsgesetz 1980
Anliegerleistungsgesetz
Anpassung der Bauabgabe
Baupolizeigesetz 1997
Baupolizeiliche Formularverordnung 2002
Bauproduktegesetz
Bautechnikgesetz 2015
Bautechnikverordnung
Bauten in Kleingartengebieten
Bauten ohne Bauplatzerklärung
Bebauungsgrundlagengesetz
Beherbergungsgroßbetriebe (ROG)
Bewertungspunkteverordnung 1978
Darstellungs-VO Flächenwidmungs- u. Bebauungspläne
Fahrradabstellplätze-Verordnung
Feuerpolizeiliche Einzelöfen-­Kurzbetriebs­erklärung
Feuerpolizeiordnung 1973
Feuerwehrgesetz 2018
Flüchtlingsunterkünftegesetz 2022
Gassicherheitsgesetz
Gassicherheitsverordnung
Grundverkehrsgesetz 2023
Grundverkehrsgesetz-Durchführungs­verordnung
Hebeanlagengesetz
Hebeanlagenverordnung
Heizungsanlagen-Verordnung 2010
II. Schutzzonen-Erhaltungsverordnung
Allgemeines zur Verordnung
I. Allgemeine Bestimmungen
II. Bestimmungen für charakteristische Bauten
III. Bestimmungen für charakteristische und...
IV. Sonstige bauliche Maßnahmen
V. Unterlagen bei Bewilligungsansuchen
015 § 15
VI. Ausnahmen von der Kommissionsbegutachtung
VII. Inkrafttreten
Interessentenbeiträgegesetz 2015
Investitions-Beschleunigungsgesetz
Kleingartengebietsverordnung
Luftreinhaltegesetz für Heizungsanlagen
Musterformulare f. nach GVG 2001 vorg. Erklärungen
Notifikationsgesetz
Ortsbildschutz-Befreiungsverordnung
Ortsbildschutzgesetz 1999
Raumordnungsgesetz 2009
Regionalverbands-Verordnung
UmweltprüfungsVO f. Raumordnungspl. u. -programme
Unterl. z. Beurteilung v. Vorhaben gem. § 46 ROG
Unterl. z. Feststellung v. Beherb.-Großbetrieben
Unterl. z. Feststellung v. Zweitwohnungsvorhaben
Unterlagen z. Feststellung v. Handelsgroß­betrieben
Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabengesetz
Zweitwohnung-Beschränkungsgemeinden-Verordnung
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: II. Schutzzonen-Erhaltungsverordnung
Abschnitt: V. Unterlagen bei Bewilligungsansuchen
Inhalt: 
Paragraf: § 015
Kurztext: § 15
Text: (1) Für das Bewilligungsansuchen und die erforderlichen
Unterlagen gelten die Bestimmungen der §§ 4 und 5 des
Baupolizeigesetzes.
(2) Soweit die Unterlagen gemäß Abs. 1 hinsichtlich der
beabsichtigten baulichen Maßnahme in bezug auf die besonderen
Erfordernisse der Gestaltung und Ausführung im Sinne der
Bestimmungen des Salzburger Altstadterhaltungsgesetzes 1980 eine
Beurteilung und Begutachtung nicht ermöglichen, sind über
Aufforderung der Baubehörde noch weitere näher zu bezeichnende
Detailpläne in dem jeweils von ihr festgelegten Maßstab in
dreifacher Ausfertigung vorzulegen.
(3) In bezug auf Fassadengestaltungen und -färbelungen hat
die technische Beschreibung jedenfalls folgende Angaben und
Beilagen zu enthalten:
a) Angaben über die Art und das Material des bestehenden Verputzes
und über die bestehende Fassadenfärbelung unter Beifügung eines
Farblichtbildes im Format von mindestens 13 x 18 cm, das den
Bestand der Fassade wiedergibt;
b) Angaben über die beabsichtigte Verputzart und Fassadenfärbelung
einschließlich des hiefür zu verwendenden Materials.