Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Öltankverordnung
Abschnitt: II Ölfeuerungsanlagen
Inhalt: Ölfeuerungsanlagen
Paragraf: § 010
Kurztext: Prüfung der Lagerbehälter und ölführenden Rohrleit
Text: Für die Prüfung von Lagerbehältern und ölführenden Rohrleitungen gelten die Bestimmungen der §§ 12 bis 19 der Verordnung des Bundes über brennbare Flüssigkeiten (VbF) sinngemäß.