Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Öltankverordnung
Abschnitt: III Schluss­bestimmungen
Inhalt: 
Paragraf: § 014
Kurztext: Außerkrafttreten
Text: Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Öltankverordnung, LGBl. Nr. 34/1983, in der Fassung LGBl. Nr. 45/1986 und Nr. 66/2001, außer Kraft.

Anmerkung
Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen gemäß der Richtlinie 98/34/EG notifiziert.