Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Baurechtsdatenbank:
Österreich
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Aufzugs- und Hebeanlagengesetz 2012
Aufzugs- und Hebeanlagenverordnung 2015
Ausgleichsabgabe für Spielplätze
Baulärmverordnung 2016
Bauordnung 2022
Bauproduktegesetz 2016
Bauunterlagenverordnung 2024
Durchführungsverordnung zu § 25a GVG 1996
Erschließungskostenfaktoren, Festlegung
Feuerpolizeiordnung 1998
Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz
Gas-, Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2013
Gas-, Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2024
Gassicherheitsverordnung 2014
Gesetz über .. Zulässigkeit von Geb. im Freiland
Grundverkehrsgesetz 1996
Kostenbeitragsverordnung 2021
Notifikationsgesetz
Planzeichenverordnung 2025
Allgemeines zur Verordnung
1. Abschnitt - Allgemeines
2. Abschnitt
3. Abschnitt
$007 Zugang
$008 Digitale Formate
$009 Form der Darstellung, Datenstrukturen
$010 Datenübermittlung, Funktionen, Fristenlauf
$011 Datensicherheit
$012 Stand der Technik
4. Abschnitt
5. Abschnitt
6. Abschnitt
Anlagen
Raumordnungsgesetz 2022
Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2021
Stellplatzhöchstzahlenverordnung 2015
Technische Bauvorschriften 2016
Verkehrsaufschließungs- u. Ausgleichsabgabengesetz
Verkehrsflächenbezeichnung, Gebäudenummerierung
Vorbehaltsgemeindenverordnung
Vorarlberg
Wien
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Planzeichenverordnung 2025
Abschnitt: 3. Abschnitt
Inhalt: Elektronischer Flächenwidmungsplan
Paragraf: § $011
Kurztext: Datensicherheit
Text: Im eFWP ist durch dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten, dass
a) die Eingabe von Daten und die Einsichtnahme in diese nur durch hierzu berechtigte Personen erfolgen kann,

b) eine Vernichtung, Veränderung oder Abfrage der Daten durch unberechtigte Dritte verhindert wird,

c) alle Verwendungsvorgänge im notwendigen Ausmaß protokolliert werden sowie

d) Daten vor Verlust geschützt werden.