Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Baurechtsdatenbank:
Österreich
Abfallverzeichnisverordnung
Allgemeine Arbeitnehmerschutz­verordnung
Allgemeines zur Verordnung
1. Hauptstück
III. Abschnitt
IV. Abschnitt
VI. Abschnitt
VII. Abschnitt
VIII. Abschnitt
IX. Abschnitt
083 Trinkwasser
084 Waschgelegenheiten
086 Umkleideräume
090 Prüfung
Arbeitnehmer­Innen­schutz­gesetz
Arbeitsruhegesetz
Arbeitsruhegesetz Verordnung
Arbeitszeitgesetz
Baurechtsgesetz
Behinderten­einstellungs­gesetz
Bundes-Gleichbehandlungs­gesetz
Bundesvergabegesetz 2006
Heiz - und Kältekostenabrechnungsgesetz
Kinder- und Jugendlichen­beschäftigungs­gesetz 1987
Mietrechtsgesetz
VO Beschäftigungsverbote u. beschränk. Jugendliche
Wohnungseigentumsgesetz 2002
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Allgemeine Arbeitnehmerschutz­verordnung
Abschnitt: IX. Abschnitt
Inhalt: Sanitäre Vorkehrungen und sonstige Einrichtungen

Trinkwasser
Paragraf: § 083
Kurztext: Trinkwasser
Text: § 83. (1) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 368/1998.)

(2) Bei Arbeiten unter besonders erschwerenden Arbeitsbedingungen, wie größerer Hitze- oder Kälteeinwirkung, bei denen in verstärktem Maße die Notwendigkeit besteht, Getränke zu sich zu nehmen, hat die Behörde für die damit befaßten Arbeitnehmer die Bereitstellung alkoholfreier Getränke vorzuschreiben, wobei anzugeben ist, welchen Anforderungen diese genügen müssen.