Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Baurechtsdatenbank:
Österreich
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Aufzugsgesetz 2006
Ausländergrunderwerbs­gesetz
Baulärm-Emissionsgrenz­wertverordnung
Baulärmgesetz
Baumschutzgesetz
Bauordnung für Wien
Bauplanverordnung
Bauprodukte-Registrierungsstelle- u. OIB-Tarif
Bauproduktegesetz 2013
Bautechnikverordnung 2023
Brennstoffverordnung
Energieausweisdatenbank-Verordnung
Feuerpolizeigesetz 2015
Feuerpolizeiverordnung 2016
Garagengesetz 2008
Garagengesetz, DfVO, Ausgleichsabgabe
Garagengesetz, DfVO, Mineralöl-Abscheideanlagen
Gasanlagen, Verordnung über Ausnahmen
Gasgesetz 2006
Heizungs- und Klimaanlagen-ÜberprüfungsentgeltVO
Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015
Kanalanlagen und Einmündungsgebührengesetz
Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz
Kehrverordnung 2016
Allgemeines zur Verordnung
1. Abschnitt
001 Begriffsbestimmungen
002 Kehr- und Überprüfungspflicht
2. Abschnitt
3. Abschnitt
4. Abschnitt
5. Abschnitt
6. Abschnitt
Kleinfeuerungsverordnung
Kleingartengesetz 1996
Notifizierungsgesetz
Ölfeuerungsgesetz 2006
Spielplatzverordnung
VO Anerkennung ÖNORM über Mineralöl-Abscheideanl.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Wiener Kehrverordnung 2016
Abschnitt: 1. Abschnitt
Inhalt: Allgemeine Bestimmungen
Paragraf: § 001
Kurztext: Begriffsbestimmungen
Text: § 1. Zusätzlich zu den Begriffsbestimmungen des § 2 WFPolG 2015 ist im Sinne dieser Verordnung:
1. Abgasklappe: Vorrichtung zum Verschließen des Querschnittes des Abgasstutzens oder des Verbindungsstückes;

2. Anschlussgeschoß: Geschoß, in dem sich die Anschlussstelle befindet;

3. Anschlussstelle: Öffnung in der Wange für den Anschluss eines Verbindungsstückes an eine Abgasanlage;

4. Besteigbarer Rauchfang: Abgasanlage mit einem Querschnitt über 3000 cm², die im Inneren mit Steigeisen oder sonstigen Aufstiegshilfen ausgestattet ist;

5. Fachkraft: zuverlässige und fachkundige Person auf dem Gebiet des Kehrens und Überprüfens von Feuerungsanlagen mit einem positiven Lehrabschlusszeugnis;

6. Hauptkehrung: jährliche gemäß § 14 Abs. 1 WFPolG 2015 sowie § 2 Abs. 1 dieser Verordnung vorgeschriebene Kehrung der Abgasanlage;

7. Kopf: Teil der Abgasanlage über der Dachfläche bis zur Oberkante der Mündung;

8. Kehrgerät: dem Stand der Technik entsprechendes Werkzeug zum Kehren von Abgasanlagen;

9. Querschnitt: rechtwinkelig zur Abgasanlagenachse liegende Fläche des Hohlraumes;

10. Rauchfangkehrerin bzw. Rauchfangkehrer: soweit nicht anders bestimmt, öffentlich zugelassene Rauchfangkehrerin bzw. öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer, die bzw. der berechtigt ist, sicherheitsrelevante Tätigkeiten des 4. Abschnittes des WFPolG 2015 durchzuführen;

11. Reinigungsöffnung: Öffnung zur Reinigung bzw. Kehrung und/oder Überprüfung der Abgasanlage oder des Verbindungsstückes;

12. Reinigungsverschluss: Verschluss der Reinigungsöffnung;

13. Schliefbarer Rauchfang: Abgasanlage mit einem Querschnitt über 2000 cm², die zum Zweck der Kehrung bestiegen werden kann;

14. Selch: Abgasanlage (oder Teil einer Abgasanlage) zum Kalt- oder Warmräuchern von Nahrungsmitteln;

15. Sohle: untere Begrenzung des Hohlraumes der Abgasanlage;

16. Verbindungsstück: Bauteil oder Bauteile für die Verbindung zwischen dem Gerätestutzen der Feuerstätte und der Abgasanlage;

17. Verbrennungsluft: in die Feuerstätte einströmende (zugeführte) Luft, welche der Verbrennung dient.