IPPC-AnlagengesetzFassung: LGBl Nr 52/2002Zuletzt: LGBl Nr 47/2025Abschnitt: AnlagenInhalt: Anlage 1 Verzeichnis der jedenfalls zu berücksichtigenden Schadstoffe, sofern sie für die Festlegung der Emissionsgrenzwerte von Bedeutung sind Anlage 2 Grundsätze für die Durchführung der Kosten-Nutzen-Analyse und Leitgrundsätze für die Methodik, die Ausnahmen und den zeitlichen Rahmen der wirtschaftlichen Analyse gemäß Anhang IX Teil 2 der Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU Anlage 3 ArtikelParagraf: Kurztext: Text: Detailinformation Gesetz/VO Abschnitt Gesetz/VO: IPPC-AnlagengesetzAbschnitt: AnlagenInhalt: Anlage 1 Verzeichnis der jedenfalls zu berücksichtigenden Schadstoffe, sofern sie für die Festlegung der Emissionsgrenzwerte von Bedeutung sind Anlage 2 Grundsätze für die Durchführung der Kosten-Nutzen-Analyse und Leitgrundsätze für die Methodik, die Ausnahmen und den zeitlichen Rahmen der wirtschaftlichen Analyse gemäß Anhang IX Teil 2 der Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU Anlage 3 Artikel