Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Kärntner Regionalentwicklungsgesetz – K-REG 2023
Abschnitt: 2. Abschnitt
Inhalt: Strategische Entwicklung auf Regionsebene
Paragraf: § 004
Kurztext: Aufgaben des Landes
Text: (1) Zur Erreichung der Ziele und Grundsätze der Regionalentwicklung im Sinne des § 2 sind Aufgaben des Landes insbesondere:
1. die Erstellung einer Regionalstrategie für jede Region (§ 5) für die Dauer einer EU-Förderprogrammperiode;
2. die Erstellung eines jährlichen regionalen Arbeitsprogrammes für jede Region (§ 6);
3. die Gestaltung und Moderation von Planungsprozessen in der jeweiligen Region mit der Zielsetzung der Erstellung einer Regionalstrategie und eines jährlichen Arbeitsprogrammes;
4. die (Ko-)Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen der integrierten Regionalentwicklung.

(2) Zur Wahrnehmung der Aufgabe gemäß Abs. 1 Z 3 sind die jeweils zuständigen Regionalkoordinationsstellen (§ 7) berufen. Das Land hat Vorschläge und Anregungen, welche im Rahmen der Planungsprozesse in der jeweiligen Region erarbeitet wurden (§ 7 Abs. 5 und § 8), ausreichend zu würdigen und in Erwägung zu ziehen.