Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: NÖ Planzeichenverordnung
Abschnitt: 2. Aufstellung des örtl. Raumordnungs­programmes
Inhalt: 2. Abschnitt
Aufstellung des örtlichen Raumordnungsprogrammes
Paragraf: § 006
Kurztext: Ausfertigungen des Flächenwidmungsplanes
Text: (1) Die im Gemeindeamt (Magistrat) der allgemeinen Einsicht
zugängliche Farbdarstellung des Flächenwidmungsplanes ist - soweit
dies möglich ist - zu einem Gesamtplan zu montieren.
(2)
Von den gem. § 21 Abs. 12 NÖ ROG 1976 für das Amt der NÖ
Landesregierung bestimmten Ausfertigungen des
Flächenwidmungsplanes ist eine Farbdarstellung auf Papier und eine
in Schwarz/Weiß auf Papier auszuführen.