Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Baurechtsdatenbank:
Österreich
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Aufzugsgesetz 1998
Aufzugsverordnung 2010
Bauordnung 1994
Bautechnikgesetz 2013
Bautechnikverordnung 2013
Betriebstypenverordnung 2016
Einheitssatz-Verordnung 2011
Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz
Feuer- und Gefahrenpolizeiverordnung
Feuerwehrgesetz 2015
Gassicherheitsverordnung 2006
Gasverordnung
Grenzwertverordnung
Grundverkehrs-Freigebieteverordnung 1994
Grundverkehrsgesetz 1994
Heizkessel-Verordnung
Heizungsanlagen- und Brennstoffverordnung 2022
Interessentenbeiträge-Gesetz 1958
Klimaanlagenverordnung
Landesraumordnungsprogramm 2017 (VO)
Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002
Allgemeines zum Gesetz
I. Allgemeine Bestimmungen
II: Allgemeine Sicherheits- u. Umwelschutzvor...
III. Allgemeine Best... sparsame Verw. v.Energie
IV. Bestimmungen hins. der Emissionen v. Klein..
V. Errichtung, wesentliche Änderung u. Betrieb..
VI. Überprüfung von Heizungsanlagen
VII. Sonderbest. f. erdgasversorgte Heiszungsanl
VIIa. Klimaanlagen
VIII. Überprüfung und Reinugung von Fängen
IX. Bestimmungen für sonst. Gasanlagen u. -geräte
X. Errichtung, wesentliche Anderung und ...
XI. Allgemeine Gefahrenvorsorge, Zwangsrechte,...
XII. Abschnitt
XIII. Abschnitt
XIV. Schlussbestimmungen
Anlagen
AN01 Anlage1
AN02 Anlage 2
AN03 Anlage 3
AN04 Anlage 4
AN05 Anlage 5
AN06 Anlage 6
AN07 Anlage 7
Notifikationsgesetz 2017
Planzeichen­verordnung für Bebauungspläne
Planzeichenverordnung f. Flächenwidmungspläne 2021
Raumordnungsgesetz 1994
Unterbringungs-Sicherstellungsgesetz
Unterbringungs-Sicherstellungsgesetz - Ukraine
Unterbringungs-Sicherstellungsverordnung
Unterbringungs-SicherstellungsVO - Ukraine
Unterbringungs-SicherstellungsVO f. Katastrophenf.
Vorbehaltsgebiete-Verordnung
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002
Abschnitt: Anlagen
Inhalt: Anlage 1 (Emissionsgrenzwerte für das Inverkehrbringen von Kleinfeuerstätten)
Anlage 2 (Wirkungsgradanforderungen für das Inverkehrbringen von Kleinfeuerstätten)
Anlage 3 (Anm: Entfallen)
Anlage 4 (Anlagendatenblatt)
Anlage 5 (Prüfbericht der Inspektion gemäß § 29a Oö. LuftREnTG)
Anlage 6 (Überprüfungsfristen gemäß § 32 Abs. 2 Z 1)
Anlage 7 (Überprüfungsfristen gemäß § 32 Abs. 2 Z 2)
Paragraf: § AN05
Kurztext: Anlage 5
Text: 


(Quelle: RIS)

Empfehlungen

Der Heizenergiebedarf eines Gebäudes wird von drei Haupteinflussfaktoren bestimmt:


-


Dämmung der Außenwände und der obersten Geschoßdecke

-


Fenster: Dämmstandard und Dichtheit

-


Heizanlage und Warmwasserbereitung: Zustand und Hydraulik

Diese Komponenten beeinflussen sich gegenseitig. Daher ist vor der Sanierung der Heizanlage unbedingt die Optimierung der Gebäudedämmung zu prüfen. Diese ganzheitliche Betrachtung – verbunden mit einer umfassenden Prüfung sämtlicher Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich der Heizungsanlage als solcher (z. B. Verbesserung durch regelungstechnische Maßnahmen, Nachrüstung eines Pufferspeichers eventuell kombiniert mit einer Solaranlage, Austausch des Heizkessels, Anschluss an Fernwärme) – garantiert eine erfolgreiche Sanierung und das wirtschaftlich günstigste Ergebnis.

Die im Folgenden markierten Empfehlungen sind das Ergebnis der weiter vorne durchgeführten Untersuchung:


1.


Energieausweis durch befugte Planerin oder befugten Planer erstellen lassen.

2.


Bausachverständige oder Bausachverständigen / Energieberaterin oder Energieberater beiziehen.

3.


Prüfbericht der Feuerungsanlage durch berechtigtes Prüforgan (Rauchfangkehrerin oder Rauchfangkehrer, Installateurin oder Installateur, etc.) bis __________ erstellen lassen.

4.


Pufferspeichergröße überprüfen lassen.

5.


Wärmedämmung des Pufferspeichers ist mangelhaft. Fachgerechte Dämmung veranlassen.

6.


Fachgerechte Dämmung des Pufferspeichers veranlassen.

7.


Die heizungsgebundene Warmwasserbereitung im Sommerbetrieb bringt hohe Verluste. Eine Neukonzeption der Heizung mit Warmwasserbereitung sollte geprüft werden.

8.


Die notwendigen Laufzeiten der Zirkulation überprüfen, gegebenenfalls Regelungen nachrüsten (Zeitsteuerung, Temperatursteuerung, eventuell auch Verzicht auf Zirkulation).

9.


Wärmedämmung des Warmwasserspeichers ist mangelhaft. Fachgerechte Dämmung veranlassen.

10.


Die Wärmedämmung der Warmwasserleitungen ist ungenügend. Wärmedämmung mit einer Dämmstärke von 2/3 Rohrdurchmesser, aber mindestens 3 cm herstellen lassen.

11.


Fachgerechte Dämmung der Armaturen nachrüsten.

12.


Die Wärmedämmung der Heizleitungen ist ungenügend. Wärmedämmung mit einer Dämmstärke von 2/3 Rohrdurchmesser, aber mindestens 3 cm herstellen lassen.

13.


Regelung und hydraulischen Abgleich durch fachkundige Person überprüfen lassen (Durchflussmengen, Regelintervalle, Pumpenleistungen, Entlüften der Heizkörper, Pumpendruck, etc.).

14.


Der spezifische Energieverbrauch ist auffällig hoch. Einsparmaßnahmen sollten geprüft werden (Dämmung, Fenster, Heizanlage). Eine gute Basis dafür bietet die Erstellung des Energieausweises, mit dessen Hilfe Verbesserungsmaßnahmen ganzheitlich entwickelt werden können.

15.


Heizkesselaustausch in Erwägung ziehen, insbesondere wenn der Heizkessel stark überdimensioniert ist, d.h. wenn das Verhältnis aus Nennwärmeleistung der Feuerungsanlage zur Gebäudegesamtheizlast größer gleich 1,5 ist.

(Anm: LGBl. Nr. 13/2009, 20/2014)