Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Wiener Feuerpolizeiverordnung 2016
Abschnitt: 2. Abschnitt
Inhalt: Bestimmungen für Gebäude
Paragraf: § 006
Kurztext: Ausnahmen
Text: Die Behörde kann im Einzelfall auf Antrag durch Bescheid Abweichungen von den Bestimmungen der §§ 2 bis 5 zulassen, sofern von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller der Nachweis erbracht wird, dass entsprechend den Erfahrungen der technischen Wissenschaften eine Brandgefahr nicht gegeben ist oder eine Brandgefahr durch im Bescheid vorzuschreibende Bedingungen, Befristungen und Auflagen hintangehalten werden kann.