Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Baurechtsdatenbank:
Österreich
Burgenland
Kärnten
Aufzugsgesetz
Aufzugsverordnung
Bauansuchenverordnung 2022
Bauarchitekturverordnung
Bauordnung 1996
Bauproduktegesetz
Bautechnikverordnung 2024
Bauvorschriften
DfVO Gefahren- und Feuerpolizeiordnung
Feuerwehrgesetz 2021
Flächenwidmungspläneverordnung
Gasgesetz
Gassicherheitsverordnung
Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung 2000
Grundstücksteilungs­gesetz
Grundverkehrsgesetz 2002
Heizungsanlagengesetz
Heizungsanlagenverordnung
Allgemeines zur Verordnung
1. Abschnitt
2. Abschnitt
3. Abschnitt
4. Abschnitt
5. Abschnitt
14 Überprüfung von Feuerungsanlagen*
15 Einfache Überprüfung (Abgasmessung)
16 Umfassende Überprüfung
17 Kontinuierliche Überwachung
18 Außerordentliche Überprüfung
19 Regelmäßige Inspektion*
20 Unabhängiges Kontrollsystem
21 Sanierung
22 Entgelt
6. Abschnitt
Notifikationsgesetz
Örtliche Entwicklungskonzepte-Verordnung
Ortsbildpflegegesetz 1990
Parkraum- und Straßenaufsichts­gesetz
Photovoltaikanlagen-Verordnung 2024
Planzeichen­verordnung für Teilbebauungspläne
Raumordnungsgesetz 2021
Regionalentwicklungsgesetz
Richtlinien-Verordnung
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Heizungsanlagenverordnung
Abschnitt: 5. Abschnitt
Inhalt: Überprüfungen von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken im Betrieb
Paragraf: § 18
Kurztext: Außerordentliche Überprüfung
Text: Sind beim Betrieb einer Feuerungsanlage oder eines Blockheizkraftwerkes Emissionen gegeben, die Zweifel an der einwandfreien Funktion der Anlage aufkommen lassen, ist die Anlage unverzüglich einer außerordentlichen Überprüfung zu unterziehen. Der Umfang der Überprüfung hat zumindest der einfachen Überprüfung gemäß § 15 zu entsprechen.