Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Baurechtsdatenbank:
Österreich
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Bau­bemessungs­verordnung
Baueingabe­verordnung
Baugesetz
Bauproduktegesetz
Bautechnikverordnung
Allgemeines zum Gesetz
1. Abschnitt - Allgemeine Bestimmungen
2.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
2.2 Brandschutz
2.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
2.4 Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit
2.5 Schallschutz
2.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz,
3. Aufzüge und ortsfeste technische Einrichtungen
4. Überwachung von Hausinstallationen
044 *) Begriffsbestimmung
044a *) Überwachung der Hausinstallation
044b *) Fachpersonal
044c *) Berichtspflicht
5. Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen
6. Ausnahmen
7. Vorbildfunktion des Landes und der Gemeinden
8. Schlussbestimmungen
Bauvorhaben Orts-u. Landschaftsschutz
DurchführungsVO zur Feuerpolizei­ordnung
Feuerpolizeiordnung
Gasgesetz
Grundverkehrsgesetz
Kinderspielplatzverordnung
Landes-Flüssiggasverordnung
Landes-Luftreinhaltegesetz
Luftreinhalteverordnung
Niederdruckgasverordnung
Notifikationsgesetz
Öltankverordnung
Planzeichenverordnung
Raum­planungs­gesetz
Stellplatzverordnung
Vereinb. z. widmungsgem. Verwendung v. Grundeigent
VO des LH bzgl. VOen für Bundesbauten
VO Inhalt u. Form d. Erklärung n. d. GVG
VO über Inverkehrbringen v. Kleinfeuerungen
VO über Pläne ohne Umweltprüfungen
Zweitwohnungsabgabegesetz
Wien
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Bautechnikverordnung
Abschnitt: 4. Überwachung von Hausinstallationen
Inhalt: 4. Abschnitt
Überwachung von Hausinstallationen
Paragraf: § 044c
Kurztext: *) Berichtspflicht
Text: Die Baubehörde hat zur Erfüllung der Berichtspflichten nach Art. 18 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2020/2184 der Landesregierung jedenfalls Informationen zu übermitteln betreffend die Ergebnisse der von den Verfügungsberechtigen der betroffenen prioritären Örtlichkeiten nach § 44a durchgeführten Überwachungen sowie Kurzinformationen zu den nach §§ 20 Abs. 4 und 44a Abs. 5 getroffenen Maßnahmen, einschließlich Informationen über die Art der Maßnahmen und die erzielten Fortschritte in Bezug auf den Austausch von aus Blei gefertigten Bestandteilen in bestehenden Hausinstallationen.

*) Fassung LGBl.Nr. 17/2024