Kehrgesetz 2022
Fassung:
LGBl. Nr. 52/2022
Zuletzt:
[derzeit nur Stammfassung]
Abschnitt:
§020 Behörde
Inhalt:
Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist die Gemeinde. Die vorgesehenen Aufgaben sind von der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.
Paragraf:
| Gesetz/VO: | Kehrgesetz 2022 | | Abschnitt: | §020 Behörde | | Inhalt: | Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist die Gemeinde. Die vorgesehenen Aufgaben sind von der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen. | | |
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