Kehrgesetz 2022
Fassung:
LGBl. Nr. 52/2022
Zuletzt:
derzeit nur Stammfassung
Abschnitt:
5. Verantwortlichkeit des Rauchfangkehrers
Inhalt:
(1) Die der Rauchfangkehrerin oder dem Rauchfangkehrer vorbehaltene Überprüfung und/oder Kehrung, hat sich auf die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten gemäß bundesrechtlicher Bestimmungen zu beschränken.
(2) Die Rauchfangkehrerin oder der Rauchfangkehrer können durch die Eigentümerin oder den Eigentümer bzw. die oder den Verfügungsberechtigten mit der Durchführung einer zusätzlichen Reinigung beauftragt werden. Nach durchgeführter Reinigung ist diese durchgeführte Reinigungsarbeit im Kehrbuch und/oder Lieferschein schriftlich zu bestätigen.
Paragraf:
Gesetz/VO: | Kehrgesetz 2022 | Abschnitt: | 5. Verantwortlichkeit des Rauchfangkehrers | Inhalt: | (1) Die der Rauchfangkehrerin oder dem Rauchfangkehrer vorbehaltene Überprüfung und/oder Kehrung, hat sich auf die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten gemäß bundesrechtlicher Bestimmungen zu beschränken.
(2) Die Rauchfangkehrerin oder der Rauchfangkehrer können durch die Eigentümerin oder den Eigentümer bzw. die oder den Verfügungsberechtigten mit der Durchführung einer zusätzlichen Reinigung beauftragt werden. Nach durchgeführter Reinigung ist diese durchgeführte Reinigungsarbeit im Kehrbuch und/oder Lieferschein schriftlich zu bestätigen. | |
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