Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Baurechtsdatenbank:
Österreich
Burgenland
Baugesetz 1997
Bauprodukte- u. Marktüberwachungsgesetz 2016
Bauverordnung 2008
Eignungszonen f. Errichtung PV-Anlagen
Feuerwehrgesetz 2019
Gassicherheits­gesetz 2008
Gassicherheits­verordnung 2011
Grundverkehrs­verordnung
Grundverkehrsgesetz 2007
Heizungs- und Klimaanlagen-VO 2019
Heizungs- und Klimaanlagengesetz
Kaufpreise für Baulandgrundstücke im Burgenland
Kehrgesetz 2022
Allgemeines zum Gesetz
1. Begriffsbestimmungen
2. Ziele
3. Verantwortlichkeit des Eigentümers
4. Verantwortlichkeit des Verfügungsberechtigten
5. Verantwortlichkeit des Rauchfangkehrers
6. Sicherheitsrel. Überprüfung und/oder Kehrung
7. Ausbrennen und Ausschlagen*
8. Entfernen von Ablagerungen
9. Brandsicherheit und Feuerstättenbeschau
10. Durchführung der Feuerstättenbeschau
11. Mängelbehebung
12. Nachbeschau
13. Erstmalige Betriebsdichtheitsprüfung von Anl.
14. Pflichten der Eigentümerin oder des Eigentümer
15. Pflichten der oder des Verfügungsberechtigten
16. Pflichten des Rauchfangkehrers
17. Kehrplan
18. Kehrbuch
19. Wechsel des zuständigen Rauchfangkehrers
20. Behörde
21. Strafbestimmungen
22. Übergangsbestimmungen
23. Verweisungen
24. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Notifikationsgesetz
PlanzeichenVO dig. Flächenwidm.Pläne 2008
PlanzeichenVO f. Örtliche Entwicklungskonzepte
Raumplanungseinführungsgesetz
Raumplanungsgesetz 2019
Schutzraumverordnung
Zonierung für Windkraftanlagen im Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
  • Kehrgesetz 2022
    Fassung: 
    LGBl. Nr. 52/2022

    Zuletzt: 
    derzeit nur Stammfassung

    Abschnitt: 
    15. Pflichten der oder des Verfügungsberechtigten

    Inhalt: 
    Die Vornahme der Überprüfung und Kehrung sowie die Feuerstättenbeschau, Tätigkeiten der Überwachungsstelle und Einsichtnahme in das Prüfbuch gemäß Burgenländischem Heizungs- und Klimaanlagengesetz samt Verordnung, LGBl. Nr. 33/2019, darf von niemandem behindert werden; insbesondere ist der Rauchfangkehrerin oder dem Rauchfangkehrer eine ihr oder ihm vorbehaltene sicherheitsrelevante Überprüfung und Kehrung zu ermöglichen. Weiters sind alle Verfügungsberechtigten verpflichtet, der Rauchfangkehrerin oder dem Rauchfangkehrer bei einem kontrollierten oder unkontrollierten Ausbrennen und Ausschlagen von Abgasanlagen Zutritt zu gewähren, jedoch nur im unmittelbaren Ausmaß, in welchem die Abgasanlage eines anderen Verfügungsberichtigten über andere Gebäudeteile durchläuft. Dies gilt auch für eine erforderliche Betriebsdichtheitsprüfung nach einem Ausbrennen oder Ausschlagen einer Abgasanlage.

    Paragraf: 
    Kurztext: 
    Text: 
Detailinformation Gesetz/VO Abschnitt
 
Gesetz/VO: Kehrgesetz 2022
Abschnitt: 15. Pflichten der oder des Verfügungsberechtigten
Inhalt: Die Vornahme der Überprüfung und Kehrung sowie die Feuerstättenbeschau, Tätigkeiten der Überwachungsstelle und Einsichtnahme in das Prüfbuch gemäß Burgenländischem Heizungs- und Klimaanlagengesetz samt Verordnung, LGBl. Nr. 33/2019, darf von niemandem behindert werden; insbesondere ist der Rauchfangkehrerin oder dem Rauchfangkehrer eine ihr oder ihm vorbehaltene sicherheitsrelevante Überprüfung und Kehrung zu ermöglichen. Weiters sind alle Verfügungsberechtigten verpflichtet, der Rauchfangkehrerin oder dem Rauchfangkehrer bei einem kontrollierten oder unkontrollierten Ausbrennen und Ausschlagen von Abgasanlagen Zutritt zu gewähren, jedoch nur im unmittelbaren Ausmaß, in welchem die Abgasanlage eines anderen Verfügungsberichtigten über andere Gebäudeteile durchläuft. Dies gilt auch für eine erforderliche Betriebsdichtheitsprüfung nach einem Ausbrennen oder Ausschlagen einer Abgasanlage.