Kehrgesetz 2022
Fassung:
LGBl. Nr. 52/2022
Zuletzt:
derzeit nur Stammfassung
Abschnitt:
22. Übergangsbestimmungen
Inhalt:
Die erstmalige wiederkehrende Betriebsdichtheitsprüfung gemäß § 13 Abs. 2 ist spätestens innerhalb von fünf Jahren durchzuführen.
Paragraf:
Gesetz/VO: | Kehrgesetz 2022 | Abschnitt: | 22. Übergangsbestimmungen | Inhalt: | Die erstmalige wiederkehrende Betriebsdichtheitsprüfung gemäß § 13 Abs. 2 ist spätestens innerhalb von fünf Jahren durchzuführen. | |
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