Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Baurechtsdatenbank:
Österreich
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Aufzugsgesetz 1998
Aufzugsverordnung 2010
Bauordnung 1994
Bautechnikgesetz 2013
Bautechnikverordnung 2013
Betriebstypenverordnung 2016
Einheitssatz-Verordnung 2011
Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz
Feuer- und Gefahrenpolizeiverordnung
Feuerwehrgesetz 2015
Gassicherheitsverordnung 2006
Gasverordnung
Grenzwertverordnung
Grundverkehrs-Freigebieteverordnung 1994
Grundverkehrsgesetz 1994
Heizkessel-Verordnung
Heizungsanlagen- und Brennstoffverordnung 2022
1. Haupstück
2. Hauptstück
3. Hauptstück - 1. Abschnitt
3. Hauptstück - 2. Abschnitt
3. Hauptstück - 3. Abschnitt
3. Hauptstück - 4. Abschnitt
4. Hauptstück
5. Hauptstück - 1. Abschnitt
5. Hauptstück - 2. Abschnitt
5. Hauptstück - 3. Abschnitt
027 Allgemeine Lagerbestimmungen
028 Lagerung von flüssigen Brennstoffen und sonstige*
029 Lagerung von flüssigen Brennstoffen und sonstige*
030 Lagerung von sonstigen brennbaren Flüssigkeiten*
031 Allgemeine Anforderungen an Lagerbehälter
032 Anforderungen an Auffangwannen
033 Besondere Anforderungen an oberirdische Lager*
034 Besondere Anforderungen an unterirdische Lager*
035 Befüllen und Entleeren von Lagerbehältern
036 Tankstellen
037 Abnahmeprüfung einschließlich Dichtheitsprüfung
6. Haupstück
Allgemeines zum Gesetz
Anlagen
Interessentenbeiträge-Gesetz 1958
Klimaanlagenverordnung
Landesraumordnungsprogramm 2017 (VO)
Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002
Notifikationsgesetz 2017
Planzeichen­verordnung für Bebauungspläne
Planzeichenverordnung f. Flächenwidmungspläne 2021
Raumordnungsgesetz 1994
Unterbringungs-Sicherstellungsgesetz
Unterbringungs-Sicherstellungsgesetz - Ukraine
Unterbringungs-Sicherstellungsverordnung
Unterbringungs-SicherstellungsVO - Ukraine
Unterbringungs-SicherstellungsVO f. Katastrophenf.
Vorbehaltsgebiete-Verordnung
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Oö. Heizungsanlagen- und Brennstoffverordnung 2022
Abschnitt: 5. Hauptstück - 3. Abschnitt
Inhalt: 3. Abschnitt
Lagerung von flüssigen Brennstoffen und sonstigen brennbaren Flüssigkeiten
Paragraf: § 034
Kurztext: Besondere Anforderungen an unterirdische Lager*
Text: *unterirdische Lagerbehälter

(1) Unterirdische Lagerbehälter für flüssige Brennstoffe und sonstige brennbare Flüssigkeiten müssen zusätzlich zu den Anforderungen des § 31 folgende Anforderungen erfüllen:
1. Unterirdische Lagerbehälter müssen von unterirdisch verlegten Leitungen, ausgenommen Leitungen, die zum Lagerbehälter gehören, mindestens 1 m seitlich entfernt sein; größere Abstände können für Freilegungsarbeiten oder nach elektrotechnischen Vorschriften erforderlich sein.
2. Unterirdische Lagerbehälter müssen eine Einstiegsöffnung (§ 31 Abs. 8) aufweisen.
3. Bei unterirdischen Lagerbehältern sind Domschächte mediendicht auszuführen und flüssigkeitsdicht abzudecken. Anschlüsse an Entwässerungsleitungen sind nicht zulässig. Domschächte und deren Deckel müssen den zu erwartenden Verkehrsbelastungen standhalten. Über den Domschacht dürfen keine unzulässigen Belastungen auf den Behälter übertragen werden. Domschachtdeckel sind versperrt zu halten. Domschächte sind so auszuführen oder abzusichern, dass bei Manipulationen (zB beim Füllen des Behälters, beim Peilen etc.) keine Absturzgefahr besteht.
4. Unterirdisch errichtete Behälter dürfen nicht überbaut werden und müssen von Fundamenten sowie Bauplatz- und Nachbargrundgrenzen mindestens 1 m seitlich entfernt sein.

(2) Unterirdische Lagerbehälter für sonstige brennbare Flüssigkeiten der Gefahrenkategorien 1, 2 und 3 müssen zusätzlich zu den Anforderungen des § 31 und des Abs. 1 auch die Anforderungen des § 33 Abs. 2 Z 1 und 2 erfüllen.
ungen sicher zu erden.