Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Baurechtsdatenbank:
Österreich
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Aufzugsgesetz 1998
Aufzugsverordnung 2010
Bauordnung 1994
Bautechnikgesetz 2013
Bautechnikverordnung 2013
Betriebstypenverordnung 2016
Einheitssatz-Verordnung 2011
Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz
Feuer- und Gefahrenpolizeiverordnung
Feuerwehrgesetz 2015
Gassicherheitsverordnung 2006
Gasverordnung
Grenzwertverordnung
Grundverkehrs-Freigebieteverordnung 1994
Grundverkehrsgesetz 1994
Heizkessel-Verordnung
Heizungsanlagen- und Brennstoffverordnung 2022
1. Haupstück
2. Hauptstück
3. Hauptstück - 1. Abschnitt
3. Hauptstück - 2. Abschnitt
3. Hauptstück - 3. Abschnitt
3. Hauptstück - 4. Abschnitt
4. Hauptstück
5. Hauptstück - 1. Abschnitt
5. Hauptstück - 2. Abschnitt
5. Hauptstück - 3. Abschnitt
027 Allgemeine Lagerbestimmungen
028 Lagerung von flüssigen Brennstoffen und sonstige*
029 Lagerung von flüssigen Brennstoffen und sonstige*
030 Lagerung von sonstigen brennbaren Flüssigkeiten*
031 Allgemeine Anforderungen an Lagerbehälter
032 Anforderungen an Auffangwannen
033 Besondere Anforderungen an oberirdische Lager*
034 Besondere Anforderungen an unterirdische Lager*
035 Befüllen und Entleeren von Lagerbehältern
036 Tankstellen
037 Abnahmeprüfung einschließlich Dichtheitsprüfung
6. Haupstück
Allgemeines zum Gesetz
Anlagen
Interessentenbeiträge-Gesetz 1958
Klimaanlagenverordnung
Landesraumordnungsprogramm 2017 (VO)
Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002
Notifikationsgesetz 2017
Planzeichen­verordnung für Bebauungspläne
Planzeichenverordnung f. Flächenwidmungspläne 2021
Raumordnungsgesetz 1994
Unterbringungs-Sicherstellungsgesetz
Unterbringungs-Sicherstellungsgesetz - Ukraine
Unterbringungs-Sicherstellungsverordnung
Unterbringungs-SicherstellungsVO - Ukraine
Unterbringungs-SicherstellungsVO f. Katastrophenf.
Vorbehaltsgebiete-Verordnung
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Oö. Heizungsanlagen- und Brennstoffverordnung 2022
Abschnitt: 5. Hauptstück - 3. Abschnitt
Inhalt: 3. Abschnitt
Lagerung von flüssigen Brennstoffen und sonstigen brennbaren Flüssigkeiten
Paragraf: § 036
Kurztext: Tankstellen
Text: (1) Sofern in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, sind für Tankstellen für brennbare Flüssigkeiten der Gefahrenkategorie 4 die Bestimmungen über die Lagerung und Manipulation flüssiger Brennstoffe und sonstiger brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrenkategorie 4 sinngemäß einzuhalten. Für Tankstellen für brennbare Flüssigkeiten der übrigen Gefahrenkategorien sind die Bestimmungen des Entwurfs der VbF 2018 (§ 39 Abs. 2 Z 5) anzuwenden.

(2) Betankungsvorgänge dürfen nur auf dauerhaft mediendicht und gegen die abzugebenden brennbaren Flüssigkeiten beständigen sowie mindestens 2 x 4 m großen befestigten Flächen (Manipulationsflächen) vorgenommen werden. Allfällig auslaufende brennbare Flüssigkeiten müssen auf der Manipulationsfläche aufgefangen werden können.

(3) Abgabeeinrichtungen dürfen bei Verwendung einer Pumpe nur mit Saugpumpen versorgt werden. Es sind jedenfalls selbsttätig schließende Zapfventile im Sinn des Entwurfs der VbF 2018 (§ 39 Abs. 2 Z 5) zu verwenden.

(4) Betankungsvorgänge dürfen nur von befugten Personen durchgeführt werden und sind von diesen ständig zu überwachen. Die Anlage ist so auszuführen und zu betreiben, dass Manipulationen durch unbefugte Personen nicht vorgenommen werden können.

(5) Die Tankstelleneinrichtungen sind so aufzustellen und zu schützen, dass die Gefahr einer Beschädigung ausgeschlossen ist.