Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Baurechtsdatenbank:
Österreich
Burgenland
Baugesetz 1997
Bauprodukte- u. Marktüberwachungsgesetz 2016
Bauverordnung 2008
Eignungszonen f. Errichtung PV-Anlagen
Feuerwehrgesetz 2019
Gassicherheits­gesetz 2008
Gassicherheits­verordnung 2011
Grundverkehrs­verordnung
Grundverkehrsgesetz 2007
Heizungs- und Klimaanlagen-VO 2019
Allgemeines zum Gesetz
1. Abschnitt
2. Abschnitt
3. Abschnitt
4. Abschnitt
5. Abschnitt
6. Abschnitt
6a. Abschnitt
7. Abschnitt
8. Abschnitt
9. Abschnitt
10. Abschnitt
11. Abschnitt
12. Abschnitt
043 Ansuchen um Eintragung in die Liste der Prüfberech
044 Meldung der Beendigung der Prüfungstätigkeit*
13. Abschnitt
14. Abschnitt
15. Abschnitt
16. Abschnitt
17. Abschnitt
11a. Abschnitt
Anlagen
Heizungs- und Klimaanlagengesetz
Kaufpreise für Baulandgrundstücke im Burgenland
Kehrgesetz 2022
Notifikationsgesetz
PlanzeichenVO dig. Flächenwidm.Pläne 2008
PlanzeichenVO f. Örtliche Entwicklungskonzepte
Raumplanungseinführungsgesetz
Raumplanungsgesetz 2019
Schutzraumverordnung
Zonierung für Windkraftanlagen im Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Heizungs- und Klimaanlagen-VO 2019
Abschnitt: 12. Abschnitt
Inhalt: Prüfberechtigte und Prüforgane für Feuerungsanlagen,
Blockheizkraftwerke und Klimaanlagen
Paragraf: § 044
Kurztext: Meldung der Beendigung der Prüfungstätigkeit*
Text: *für Feuerungsanlagen, Blockheizkraftwerke, Klimaanlagen oder Wärmepumpen

Prüfberechtigte und Prüforgane für Feuerungsanlagen, Blockheizkraftwerke, Klimaanlagen oder Wärmepumpen gemäß § 37 Bgld. HKG sind verpflichtet, die Beendigung ihrer Tätigkeit bei der für die Vollziehung dieses Gesetzes zuständigen Abteilung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung ohne unnötigen Aufschub schriftlich mitzuteilen. Die Meldung kann unter Verwendung des Formulars gemäß Anlage 5 erfolgen. Das Formular ist im Internet unter http://e-government.bgld.gv.at/formulare veröffentlicht. Die schriftliche Mitteilung der erfolgten Löschung aus der Liste der Prüfberechtigten hat auch das Datum zu enthalten, an dem die Löschung erfolgt ist.