Kärntner Feuerwehrgesetz 2021
Fassung:
LGBl. Nr. 32/2021
Zuletzt:
[derzeit nur Stammfassung]
Abschnitt:
Anlage
Inhalt:
Die Farben des Feuerwehrkorpsabzeichens sind Rot-Weiß-Rot; die Umrandung und die Abbildung in der Mitte des Abzeichens sind goldfarben.
(Für die Grafik vgl
LGBl Nr 32/2021 unter ris.bka.gv.at)
Paragraf:
Gesetz/VO: | Kärntner Feuerwehrgesetz 2021 | Abschnitt: | Anlage | Inhalt: | Die Farben des Feuerwehrkorpsabzeichens sind Rot-Weiß-Rot; die Umrandung und die Abbildung in der Mitte des Abzeichens sind goldfarben.
(Für die Grafik vgl LGBl Nr 32/2021 unter ris.bka.gv.at) | |
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