Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Baurechtsdatenbank:
Österreich
Burgenland
Baugesetz 1997
Bauprodukte- u. Marktüberwachungsgesetz 2016
Bauverordnung 2008
Eignungszonen f. Errichtung PV-Anlagen
Feuerwehrgesetz 2019
Allgemeines zum Gesetz
1. Teil
2. Teil - 1. Hauptstück
2. Teil - 2. Hauptstück
2. Teil - 3. Hauptstück
2. Teil - 4. Hauptstück
3. Teil - 1. Hauptstück
3. Teil - 2. Hauptstück - 1. Abschnitt
3. Teil - 2. Hauptstück - 2. Abschnitt
3. Teil - 2. Hauptstück - 3. Abschnitt
3. Teil - 3. Hauptstück - 1. Abschnitt
3. Teil - 3. Hauptstück - 2. Abschnitt
3. Teil - 3. Hauptstück - 3. Abschnitt
3. Teil - 4. Hauptstück
047 Einrichtung und Aufgaben
048 Gliederung
049 Organe
050 Landesfeuerwehrtag
051 Landesfeuerwehrrat
052 Landesfeuerwehrkommandant
053 Landesfeuerwehrkommando
054 Landesfeuerwehrschule
055 Brandverhütungsstelle
056 Bezirksfeuerwehrkommandant
057 Bezirksfeuerwehrkommando
058 Abschnittsfeuerwehrkommandant
059 Provisorische Betrauung
060 Enden der Funktionen
061 Dienstbehörde
3. Teil - 5. Hauptstück
3. Teil - 6. Hauptstück
3. Teil - 7. Hauptstück
3. Teil - 8. Hauptstück
4. Teil - 1. Hauptstück
4. Teil - 2. Hauptstück
4. Teil - 3. Hauptstück
Anlagen
Gassicherheits­gesetz 2008
Gassicherheits­verordnung 2011
Grundverkehrs­verordnung
Grundverkehrsgesetz 2007
Heizungs- und Klimaanlagen-VO 2019
Heizungs- und Klimaanlagengesetz
Kaufpreise für Baulandgrundstücke im Burgenland
Kehrgesetz 2022
Notifikationsgesetz
PlanzeichenVO dig. Flächenwidm.Pläne 2008
PlanzeichenVO f. Örtliche Entwicklungskonzepte
Raumplanungseinführungsgesetz
Raumplanungsgesetz 2019
Schutzraumverordnung
Zonierung für Windkraftanlagen im Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Feuerwehrgesetz 2019
Abschnitt: 3. Teil - 4. Hauptstück
Inhalt: 3. Teil
Feuerwehrwesen

4. Hauptstück
Überörtliche Organisation des Feuerwehrwesens - Burgenländischer Landesfeuerwehrverband
Paragraf: § 055
Kurztext: Brandverhütungsstelle
Text: (1) Beim Landesfeuerwehrkommando ist eine Brandverhütungsstelle einzurichten und zu betreiben.

(2) Die Aufgaben der Brandverhütungsstelle sind insbesondere:
1. Ausbildung von Sachverständigen für den vorbeugenden Brandschutz und für die Ermittlung von Brand- und Explosionsursachen;

2. Beistellung von Sachverständigen für Verfahren vor Verwaltungsbehörden und Gerichten;

3. Information der Öffentlichkeit über vorbeugenden Brandschutz, insbesondere durch Vorträge und Herausgabe von Informationsmaterial;

4. Schulung und Information von Personen, die mit Aufgaben der Brandverhütung und des vorbeugenden Brandschutzes befasst sind;

5. Förderung des Baues von Blitzschutzanlagen, insbesondere durch Beratung;

6. Durchführung und Förderung von Prüfungen und Versuchen auf dem Gebiet der Brandverhütung und des vorbeugenden Brandschutzes;

7. Beratung und sonstige Maßnahmen im Bereich des vorbeugenden Gefahrenschutzes, insbesondere im Bereich von Elementarereignissen;

8. Durchführung von Prüfungen und Versuchen auf dem Gebiet des vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes.

(3) Die Mittel zur Führung der Brandverhütungsstelle werden aufgebracht
1. aus einem jährlichen Zuschuss der im Burgenland tätigen Feuerversicherungsgesellschaften,

2. vom Landesfeuerwehrverband,

3. aus Kostenersätzen und

4. aus sonstigen Einkünften.